Wer sich diese Frage stellt, der beschäftigt sich mit der Frage des Einbaus von Rauchmeldern in seinem Wohneigentum.
Die Übergangsfrist für Bestandsgebäude laut BayBo (Bayrische Bauordnung) ist am 01.01.2018 ausgelaufen, mittlerweile ist der Einbau von Rauchwarnmeldern in Schlafräumen- sowie Flure die zu Schlafräumen führen gesetzlich Pflicht.
Rauchwarnmelder benötigen lediglich eine Zertifizierung nach DIN EN 14604. In dieser Norm sind aber nur wenig Eckpunkte geregelt wie:
- Alarmlautstärke min. 85db
- Signal Differenz zwischen Alarm und Batterie schwach
Was nicht definiert ist sind:
- Prüfraum zum Test der Funktion
- Haltbarkeit
- Qualität
Alle Rauchmelder, die in der EU erhältlich sind, erfüllen diese Norm.
DOCH möchte man einen Rauchmelder der beim Anzünden einer Kerze bereits auslöst oder schlimmer, erst auslöst, wenn der ganze Raum in Flammen steht?
Beziehen Sie deshalb nur Rauchwarnmelder die das „Q Label“ tragen. Diese enthalten eine 10-Jahres-Batterie und müssen auch erst dann gewechselt werden. Die Prüfbedingungen sind festgeschrieben, so dass wirklich nur die Produkte bestehen, die auch sicher und zuverlässig im Brandfall auslösen.
Unsere Rauchwarnmelder-Fachkraft berät Sie gern zu allen Fragen rund um die Rauchwarnmelder-Pflicht und der DIN 14676 Norm, in welcher der Einbau von Rauchwarnmeldern geregelt ist.